Die EU-Massenzustrom-Richtlinie ist in Kraft – Fragen und Antworten

Die EU hat die Massenzustrom-Richtlinie in Kraft gesetzt. Damit kann Geflüchteten aus der Ukraine in der EU jetzt unbürokratisch und schnell Schutz gewährt werden.

Wer kann in einem EU-Land nun unbürokratisch Schutz erhalten?

Alle Menschen aus der Ukraine -insbesondere mit einem festen Wohnsitz in dem Land- können unabhängig der ukrainischen Staatsbürgerschaft zunächst für ein Jahr Schutz in einem EU-Land erhalten. Je nach Entwicklung der Lage ist eine Verlängerung möglich.

 

Können ukrainische Geflüchtete trotzdem einen Asylantrag stellen?

Ja, das Recht einen Asylantrag zu stellen, besteht weiterhin.

 

Müssen sich die Neuankömmlinge aus der Ukraine in Oldenburg und der Region anmelden?

Ja, es wird gebeten ein entsprechendes Registrierungsformular bei den Ausländerbehörden oder Erstaufnahmeeinrichtungen auszufüllen. Erst dann können auch soziale Leistungen beantragt werden.

 

Welche Leistungen bekommen die Geflüchteten aus der Ukraine?

Die Neuankömmlinge sollen Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten – das ist weniger als HartzIV und dient der Sicherstellung von Grundbedürfnissen - wie Essen und Wohnraum. Auch die Behandlung akuter Erkrankungen ist möglich.

 

Dürfen Menschen aus der Ukraine in Deutschland direkt arbeiten?

Ja, die Geflüchteten aus der Ukraine können eine Arbeitserlaubnis beantragen oder selbstständig arbeiten.

 

Müssen Menschen aus der Ukraine in Flüchtlingsunterkünften wohnen?

Nein, auch private Unterkünfte sind möglich, zum Beispiel bei Freunden und Verwandten oder durch Vermittlung über eine entsprechende Plattform für Wohnraum für Geflüchtete in Oldenburg. Zudem reaktiviert die Stadt Oldenburg die Flüchtlingsunterkunft an der Gaußstraße für Menschen aus der Ukraine.

 

Können ukrainische Kinder in Oldenburg zur Schule gehen?

Ja, die Stadt kümmert sich nach entsprechender Registrierung um geeignete Klassen für die schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen aus der Ukraine.

 

Was gilt in Bezug auf den Corona-Impfstatus für Geflüchtete?

Menschen aus der Ukraine, die mit einem in der EU nicht zugelassenen Impfstoff geimpft wurden oder ungeimpft sind, wird geraten umgehend eine erneute Impfserie mit den hier anerkannten Wirkstoffen zu beginnen.

 

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